Grundsätze der Begleitung
Die Pflege wird bei Ihnen zu Hause durch eine selbstständige Krankenschwester, die auf einer Kantonalen Zulassung zur Ausübung des Berufs besitzt . Eine Pflegerische Evaluation erlaubt Ihre Bedürfnisse zu definieren.
Meine Leistungen sind durch die Krankenversicherung gemäss KLV Art. 7 (Krankenpflege-Leistungsverordnung) gedeckt.
Die Pflege wird bei Ihnen zu Hause durch eine selbstständige Krankenschwester, die auf einer Kantonalen Zulassung zur Ausübung des Berufs besitzt . Eine Pflegerische Evaluation erlaubt Ihre Bedürfnisse zu definieren.
Die Leistungen sind durch das KVG gedeckt und Teil eines mit den Versicherern und dem Bund vereinbarten Leistungskatalogs. Eine KLV-Verordnung wird ausgestellt und durch Ihren Arzt unterzeichnet — sie wird alle sechs Monate oder bei Veränderungen Ihrer Situation erneuert. Die Abrechnung erfolgt im Tiers-Payant-System: Die Rechnung geht direkt an Ihre Versicherung, die Ihnen anschliessend Ihren Selbstbehalt verrechnet.
Ich verfüge über ein digitale Patientenakte, in das Sie Einsicht nehmen können. In meiner Abwesenheit kann eine Kollegin oder ein Kolleger bei Bedarf einspringen. Ihre Situation wird regelmässig neu beurteilt; bei Bedarf kann eine Zusammenarbeit mit einer anderen Kollegen vorgeschlagen werden. Mit Ihrer Einwilligung kann ich relevante Informationen an die weiteren beteiligten Fachpersonen weitergeben.
Sie können die Pflege jederzeit beenden — ich werde dann Ihren Arzt informieren. Ebenso kann ich die Pflege im Fall von Unstimmigkeiten beenden, unter Einhaltung einer Frist für den Übergang zu einer anderen Fachperson.
Lassen Sie uns über Ihre Situation sprechen. Eine erste Einschätzung erfolgt in Zusammenarbeit mit Ihrem Arzt.
Anrufen 079 791 10 86